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Wenn man sich einen Hund anschaffen möchte , sollte man vorher seinen Mietvertrag sorgfältig lesen. Eindeutige Rechtsvorschriften über das Halten von Hunden gibt es wahrscheinlich leider nicht, trotzdem sollte man sich im Vorfeld mit dem Vermieter verständigen und /oder keinen Vertrag mit Hundeverbot unterschreiben. Grundsätzlich hat der Mensch ja das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und dazu gehört wohl auch das Halten eines Hundes, auch wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß die Genehmigung des Vermieters vorliegen muß. Dennoch: Der Hund muß ordentliche Manieren haben und darf die Mitmieter oder den Vermieter hinsichtlich Ruhestörung und Hygienethemen nicht konkret belästigen, denn dann könnte der Tatbestand des vertragswidrigen Gebrauchs der Mietwohnung vorliegen. In Einzelfällen mußte wohl auch schon der Nachweis erbracht werden, daß es sich um unzumutbare Belästigungen für die anderen Mitbewohner handelt. Trotzdem ist ein Rechtsstreit immer mit Ärger, Zeit und Geld verbunden, deshalb ist eine Verständigung im Vorfeld mit dem Vermieter wohl die klügste Lösung.